20/01/2025 0 Kommentare
4. Staakener Dance- & Playbackcontest 2025 - Jetzt Anmelden!
4. Staakener Dance- & Playbackcontest 2025 - Jetzt Anmelden!

Sei dabei beim 4. Staakener Dance- & Playbackcontest!
Du liebst es, zu tanzen oder dich in großartigen Playback-Performances auszudrücken? Dann mach mit beim 4. Staakener Dance- & Playbackcontest, dem Highlight am ersten Mai-Wochenende! Egal, ob auf der Bühne oder im Publikum – erlebe ein Wochenende voller Kreativität, Energie und Showtalent.
Alle wichtigen Infos findest du in den FAQs. Wir freuen uns auf dich!
FAQs zum Staakener Dance- & Playbackcontest
1. Wann und wo findet der Contest statt?
Der Staakener Dance- & Playbackcontest findet jährlich am ersten Mai-Wochenende im Ernst-Lange-Haus (Pillnitzer Weg 8, 13593 Berlin) statt. Dieses Jahr sind es also folgende Termine:
Vorentscheid: 03.05.2025
Finale: 04.05.2025
jeweils ab 16:00 Uhr (Einlass 30min. vorher).
2. Wie läuft der Wettbewerb ab?
Der Wettbewerb besteht aus einem Vorentscheid am Samstag und einem Finale am Sonntag. Ab 2025 wird zusätzlich eine Generalprobe angeboten, um die Technik und Regeln vorab zu prüfen. Dieser findet diesmal am Freitag, den 02.05.2025 ab 16:00 Uhr im Ernst-Lange-Haus statt.
3. Wer kann teilnehmen?
Alle Tanz- und Playback-Begeisterten sind herzlich eingeladen, sich anzumelden. Es gibt keine Altersbeschränkungen oder Kategorien.
4. Wie viele Teilnehmer*innen gibt es?
Jedes Jahr treten 7–9 Acts an, inklusive Gastauftritten, aber wir hoffen und wünschen uns natürlich mehr. Daher melde Dich gerne an!
5. Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung erfolgt über Instagram (@fak_staaken), per E-Mail (kapelke@kirchengemeinde-staaken.de) oder über den QR-Code, der auf dem Flyer zu finden ist.
Anmeldeschluss ist der 31. März 2025.
6. Was sind die Regeln und Voraussetzungen für die Teilnahme am Contest?
- Länge der Performance: Die Musik für deine Performance sollte eine Dauer von mindestens 3 Minuten und maximal 5 Minuten haben. Achte darauf, dass deine Performance innerhalb dieses Zeitrahmens bleibt.
- Freestyle: Freestyle-Performances im eigentlichen Sinne sind nicht erlaubt, da diese schwer zu bewerten sind. Wir empfehlen, eine choreografierte oder gut abgestimmte Performance vorzubereiten.
- Inhalte: Alle Lieder und Performances müssen jugendfrei und gewaltfrei sein. Der Staakener Dance- & Playbackcontest ist eine Familienveranstaltung, daher sollten die Inhalte für alle Altersgruppen geeignet sein.
- Originalität: Choreografien, die bereits beim Staakener Dance- & Playbackcontest in den letzten Jahren aufgeführt wurden, dürfen nicht wiederverwendet oder recycelt werden. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, eine Performance, die beim 2. SDPC 2023 aufgeführt wurde, unverändert beim 3. SDPC 2024 erneut zu zeigen. Wenn eine Performance aus einem früheren Jahr genutzt wird, muss diese deutlich abgewandelt oder umgestaltet sein. Wiederverwendung von exakt derselben Performance kann zur Disqualifikation führen.
7. Was kann man gewinnen?
Die Gewinner*innen erhalten:
- einen Wanderpokal,
- einen Gutschein,
- den Titel und die Möglichkeit, im Folgejahr direkt im Finale anzutreten.
8. Gibt es eine Jury?
Ja, eine Jury bewertet die Performances nach Kreativität, Ausdruck, Bühnenpräsenz und Gesamtwirkung. Ab 2025 wird eine neue Jurorin mit besonderem Fokus auf Playback-Performances das Team ergänzen.
9. Wie wird das Event finanziert?
Das Event wird durch Spenden und die Gemeindekasse finanziert. Sponsoren sind willkommen und können sich gerne melden.
10. Wie viele Gäste können das Event besuchen?
Der Contest zieht jährlich 100–150 Zuschauer*innen an. Der Eintritt ist frei, Spenden sind jedoch willkommen.
11. Wie kann ich als Helfer*in oder Sponsor unterstützen?
Wenn du als Ehrenamtliche*r unterstützen oder als Sponsor das Event fördern möchtest, melde dich gerne per E-Mail an kapelke@kirchengemeinde-staaken.de.
12. Wie erfahre ich Neuigkeiten zum Contest?
Folge uns auf Instagram (@fak_staaken) und schau regelmäßig auf der Webseite der Kirchengemeinde Staaken vorbei. Dort findest du alle Updates und Infos.
13. Gibt es Fotos oder Videos vom Contest?
Ja, unser Technik-Team erstellt jedes Jahr Foto- und Videoaufnahmen, die wir auf Instagram und ggf. auf der Webseite teilen.
Falls deine Frage hier nicht beantwortet wurde, kontaktiere uns gerne unter den oben genannten Kanälen. Wir freuen uns auf dich!
Datenschutz für Fotos & Videos
Mit dem angekreuzten Feld und der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärst Du Dich bzw. Dein*e Erziehungsberechtigte*r sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung des Staakener Dance- & Playbackcontest Bilder und/oder Videos von den Dir gemacht werden und zur Veröffentlichung
· auf der Homepage der Ev. Kirchengemeinde zu Staaken (www.kirchengemeinde-staaken.de) und des Kirchenkreis Spandau (www.spandau-evangelisch.de)
· in dem Gemeindebrief der Ev. Kirchengemeinde zu Staaken und stadtteilbezogene Presse für Staaken/Spandau
· auf der Instagram-Seite von FAK-Staaken (@fak_staaken) und der Ev. Kirchengemeinde zu Staaken (@staakenevangelisch)
verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit von FAK-Staaken.
Zudem möchten wir von Dir/Euch ein Vorstellungsvideo in MP4-Format drehen (Dafür kommen wir zu Dir/Euch oder treffen uns mit Dir/Euch.) und ein Foto in JPG- oder PNG-Format. Das Foto wird für dieselben Zwecke genutzt, wie sie oben beschrieben wurden. Das Video dient nur zu Anmoderation während der Veranstaltung und wird nicht im Internet veröffentlicht.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. FAK-Staaken und die Ev. Kirchengemeinde zu Staaken haften dafür nicht.
Ich habe die umseitigen Hinweise gemäß Art. 13 DSGVO gelesen und verstanden.
Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber FAK-Staaken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies uns möglich ist.
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